assistenz im wohn- und sozialraum

lebensweltorientiert und alltagsnah

Gemeindepsychiatrische Versorgung, Jugendhilfe und Streetwork – das sind die drei Pfeiler der Arkade.

Mit einem engmaschigen Netz ambulanter und durchlässiger Unterstützungsangebote begleiten wir psychisch erkrankte Menschen und ihre Angehörigen in allen Lebenslagen.

Als freier Träger der Jugendhilfe unterstützen wir Kinder und Jugendliche sowie deren Familien in den unterschiedlichsten Krisensituationen.

Unsere Streetwork-Teams Ieisten gemeinwohlorientierte Arbeit und helfen den Menschen am Rand der Gesellschaft.

Im Mittelpunkt unserer Begleitung steht die Hilfe zur Selbsthilfe.

Wir unterstützen jeden Menschen individuell und bedarfsabhängig auf dem Weg zu einer selbstständigen Lebensführung. Alle Hilfen koordinieren wir in Zusammenarbeit mit den zuständigen Ärzten und anderen Gesundheits- und Sozialdiensten.

wöchentliche Besuche in der eigenen Wohnung oder Wohngemeinschaft
Modul 7
Lässt sich aber auch anderweitig gut verwenden.
Hilfestellung bei Alltagsproblemen: Einkaufen, Haushalt, Hygiene, Kontakt zu Ämtern
Anleitung zum Einüben alltagspraktischer Fähigkeiten
Einzel- und Gruppengespräche
Krisenintervention
Der Aufnahmeweg
1
Erstkontakt und Beratung

Der erkrankte Mensch selbst, Angehörige oder andere Dienste wenden sich direkt an uns als Leistungsträger, an den Sozialpsychiatrischen Dienst, an den Sozialhilfeträger oder die Eingliederungshilfe. Der Unterstützungsbedarf wird geprüft und die passende Hilfeform empfohlen.

2
Vorgespräch beim Träger

In einem Erstgespräch klären wir als Leistungsträger mit jedem Betroffenen sowie mit den zuständigen Ärzten die individuelle Lebenssituation und den konkreten Hilfebedarf ab. Wir unterstützen bei der Beantragung der Kostenübernahme und reichen einen entsprechenden Hilfeplanentwurf ein.

3
Antrag auf Kostenübernahme

Bei zuständigen Kostenträger wird der Antrag gestellt. Die Kosten für die Assistenzleistungen im Wohn- und Sozialraum (AWS) werden in der Regel vom zuständigen Sozialhilfeträger übernommen, sofern bestimmte Vermögens- und Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Der Kostenträger führt ein Bedarfsermittlungsverfahren durch und hält die Ergebnisse im Teilhabeplan fest.

4
Bewilligung und Beginn der Assistenz

Mit der Bewilligung durch den Kostenträger werden die Anzahl der Assistenzstunden pro Woche und die Dauer der Assistenz festgelegt. In Abstimmung mit den Betroffenen erstellen wir als Leistungsträger einen individuellen Assistenzplan, legen die konkreten Ziele fest und vereinbaren eine Termin- und Kontaktstruktur.

Bereichsleitung

 

Max Mustermann
Bereichsleitung

Gartenstraße 3
88212 Ravensburg
Telefon +49 751 36655-620
E-Mail info@arkade-ev.de

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